Bestimmungen zur Auftragsabwicklung von Produktionen

(sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
ATV führt auch Produktionsaufträge für Sendungen durch, die jedoch ausschließlich an Schaltaufträge gebunden sind. Die Produktionsaufträge werden von der ATV Privat TV GmbH & Co KG durchgeführt.

A) Änderung des Produktionsauftrages

Änderungswünsche können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie mit dem technischen und zeitlichen Stand der Produktion vereinbar sind, wobei die Durchführung im Ermessen von ATV liegt. Aus der Änderung entstehende Kosten, insbesondere im Fall der Produktion durch ATV, sind vom Auftraggeber zu tragen.

B) Freigabe von produzierten Sendungen

Ist die Produktion durch ATV vereinbart, so wird dem Auftraggeber ein Gestaltungsmuster der Sendung zur Freigabe vorgelegt. Erfolgt die Freigabe nicht innerhalb von drei Werktagen oder einer von ATV gesetzten kürzeren oder längeren Frist oder verzichtet der Auftraggeber auf eine Vorlage, so gilt die Produktion der Sendung jedenfalls als freigegeben.

C) Stornierung von Produktionsaufträgen

Bei Stornierung eines Produktionsauftrages oder eines Teiles davon ist eine Stornogebühr in Höhe von 20 % des stornierten Auftragswertes zu bezahlen. ATV bereits entstandene Kosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind, wie auch Stornogebühren, sofort nach Rechnungslegung netto Kassa fällig. Punkt 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt hier nicht.

D) Haftung für Produktionsunterlagen

ATV haftet erst ab Einlangen von einwandfreien Unterlagen bei ATV und maximal bis zur Höhe des Materialwertes. Die Unterlagen müssen frei Haus einlangen. ATV erwachsende Kosten bei unfrei einlangenden Sendungen werden an den Auftraggeber weiterverrechnet. Für Bild- und Tonträger, die nicht binnen vier Wochen nach der letzten (Ein)schaltung vom Auftraggeber abgeholt werden bzw. für die vom Auftraggeber keine weiteren ausdrücklichen Anweisungen gegeben werden, wird keine Haftung übernommen.

Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, dass die Unterlagen in einem solchen Fall von ATV vernichtet werden können. Eine Lagerung beim Auftragnehmer über den Zeitraum von vier Wochen hinaus bedarf jedenfalls einer gesonderten Vereinbarung.

E) Inhalt vorproduzierter Sendungen

ATV behält sich vor, seitens des Auftraggebers bereitgestellte vorproduzierte Sendungen gegebenenfalls auf eine Länge der vereinbarten Einschaltung zu kürzen und inhaltlich zu integrieren. Der Auftraggeber übernimmt allein die Verantwortung für inhaltliche und rechtliche Zulässigkeit dieser Sendungen. Er ist verpflichtet, ATV bezüglich aller Ansprüche schad- und klaglos zu halten, die in Verbindung mit dieser Sendung gegenüber ATV geltend gemacht werden können. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus der Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten für bereitgestelltes Bild-, Ton-, Daten- und Textmaterial. ATV ist gegenüber dem Auftraggeber nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit des Inhaltes der vorproduzierten Sendungen bei Vorstoß gegen die guten Sitten, den guten Geschmack oder gesetzliche Bestimmungen zurückzuweisen. Für inhaltliche Fehler bei der Ausstrahlung und Produktion wird keine Haftung übernommen.

F) Übertragungsausfall

Bei einem Übertragungsausfall können Ansprüche lediglich auf Ausstrahlung zu einem Ersatztermin gestellt werden. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

G) Qualitätsstandard

Sämtliche Produktionen und Aufnahmen werden mit professionellen Geräten und Kamerasystemen (Broadcasting-Formate) hergestellt. Beigestellte Fotos werden nur in technisch einwandfreier Qualität entgegengenommen. Vom Auftraggeber bereitgestellte fertige Beiträge sind auf Broadcasting-Standard oder zumindest im Industriestandard bereitzustellen (siehe Punkt 8.2. Sendeformate).
Andere Formate müssen erst auf Sendetauglichkeit überprüft und von ATV freigegeben werden. Wird vom Auftraggeber untaugliches Material bereitgestellt und nicht rechtzeitig durch geeignetes Material ersetzt, gilt dies als Stornierung des Auftrages. Für bereits entstandene Kosten hat der Auftraggeber aufzukommen.

H) Beanstandungen von produzierten Sendungen

Beanstandungen müssen mit eingeschriebenem Brief binnen einer Woche nach Ausstrahlung bei ATV eingelangt sein. Im Beanstandungsfall wird die korrigierte Sendung von ATV zu einem anderen Termin ausgestrahlt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Im Fall von Mängeln, die von ATV zu vertreten sind, wird ATV eine kostenlose Verbesserung der Sendung vornehmen. Beanstandungen, die nicht von ATV zu vertreten sind, stellen eine Änderung des Auftrages gemäß Punkt A. dar.

I) Schadenersatz

ATV haftet dem Auftraggeber lediglich für allfällige vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Leistungsverzögerungen, die auf nicht vollständige, später abgeänderte oder nicht rechtzeitig eingebrachte Anforderungen, Unterlagen oder Mittelungen durch den Auftraggeber zurückzuführen sind, sind von ATV nicht zu vertreten. Tritt ein Schaden am Vertragsgegenstand ein, ist der Auftraggeber verpflichtet, ATV Gelegenheit zur Verbesserung zu geben. Erst bei Fehlschlagen der Verbesserung ist der Auftraggeber berechtigt, sonstige Ansprüche geltend zu machen. Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ihn, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben bzw. den Vertrag bei Ereignissen, die die Leistung dauerhaft unmöglich machen, aufzulösen. Als dauerhafte Unmöglichkeit gilt auch eine durch höhere Gewalt verursachte Verzögerung von zumindest sechs Monaten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung. Kündigung von Mitarbeitern und ähnliche Umstände, von denen ATV mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich. Bereits erbrachte Leistungen sind zu bezahlen und Vorauszahlungen sind unverzinst zurückzuerstatten.

J) Urheber- und Leistungsschutzrechte von produzierten Sendungen

Für sämtliche von ATV gestalteten Bild-, Tonbeiträge und Datenmaterial stehen alle Urheber- und Leistungsschutzrechte ausschließlich ATV zu. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ATV.