Social-PR Bestimmungen für das Fernsehprogramm von ATV und ATV2

Für sämtliche von ATV gestalteten Bild-, Tonbeiträge und Datenmaterial stehen alle Urheber- und Leistungsschutzrechte ausschließlich ATV zu. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ATV.

II: SOCIAL-PR BESTIMMUNGEN
FÜR DAS FERNSEH-PROGRAMM ATV und ATV2

1. Allgemeines

Diese Social-PR gelten für die von der ATV Privat TV GmbH & Co KG gestalteten Fernsehprogramme ATV und ATV2.

2. Rechtliches

Aufgrund von § 45 Abs 2 Z 2 und 3 Audiovisuelles Mediendienstegesetz (AMD-G) ist es ATV gestattet, neben herkömmlicher, kommerzieller Werbung, Beiträge im Dienst der Öffentlichkeit und kostenlose Spendenaufrufe zu wohltätigen Zwecken auszustrahlen, welche nicht in die höchstzulässige Dauer der Werbezeit einzurechnen sind.

2.1 Beiträge im Dienst der Öffentlichkeit müssen einem nichtkommerziellen, im allgemeinen Interesse liegenden Zweck dienen (z.B. Informationskampagne eines Vereins gegen Atomenergie) und können gegen Entgelt ausgestrahlt werden. Die Beiträge verfolgen nicht kommerzielle Ziele in Form der Werbung, sondern schaffen durch fernsehgerechte Aufbereitung von Information ein Problembewusstsein hinsichtlich aktueller Fragestellungen in Bereichen wie Gesundheit, Kultur, Umwelt udgl.
2.2 Spendenaufrufe zu wohltätigen Zwecken (z.B. Spenden für die Hochwasser-Opfer) sind stets kostenlos.

3. Ziel

ATV will mit diesen Aktivitäten ÖsterreicherInnen auf aktuelle Themen des In- und Auslan-des aufmerksam machen, informieren und zur Diskussion anregen bzw. zur Mithilfe auffordern. ATV versteht sich diesbezüglich gegenüber der Öffentlichkeit als Themenlieferant und Initiator gesellschaftlicher Entwicklungen auf sozialem und kulturellem Gebiet.

4. Preise

Da Beiträge im Dienst der Öffentlichkeit laut Gesetz keine kommerziellen Anliegen verfolgen dürfen, gelten sie nicht als Werbung und werden daher nicht in die gesetzlich bestimmte Werbezeit eingerechnet. ATV ist daher in seiner Preisgestaltung frei und setzt sie deutlich unter jenen für herkömmliche Werbung an.

Der Preis pro Sekunde für Beiträge im Dienst der Öffentlichkeit liegt bei 40% des Preises für kommerzielle Spots. Kundenrabatte, Agenturprovisionen sowie sonstige Vergünstigungen werden dafür nicht gewährt. Die Werbeabgabe beträgt 5% vom Werbewert.

5. Abwicklung

5.1 ATV entscheidet nach Vorlage eines Konzepts sowie eines Treatments, ob der Spot die Kriterien eines Beitrages im Dienst der Öffentlichkeit bzw. eines Spendenaufrufes zu wohltätigen Zwecken erfüllt.

5.2 Die dahinter stehenden Organisationen sind stets klar und in vollem Wortlaut zu nennen bzw. ist ihr Name ohne Abkürzungen bildlich darzustellen (z.B. eine Initiative der/des, eine Information der/des udgl. entweder am Anfang oder am Ende des Spots).

5.3 Beginn- und Schlussinserts werden in die Spotlänge eingerechnet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ATV geeignete, den gesetzlichen Bestimmungen und Programmrichtlinien entsprechende Bild- und Tonträger zu übermitteln.

5.4 Beiträge im Dienst der Öffentlichkeit können für die Dauer von max. 3 Monaten 5 mal pro Tag geschalten werden, soweit es die aktuell vorhandenen Inventorymöglichkeiten erlauben.

5.5 Der Auftraggeber ist bei Platzierung der Beiträge im Dienst der Öffentlichkeit an die von ATV vorgesehenen Werbezeiten gebunden. Der Beitrag selbst wird außerhalb der Werbezeit gesendet. Terminwünsche des Auftraggebers werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

5.6 Es gelten für Rechtsträger, die der Kontrolle des Rechnungshofes des Bundes unterliegen, die Bestimmungen und Bekanntgabepflichten nach dem Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG). Siehe dazu auch Punkt 9. der AGB.

6. Kontakt

Für weitere Fragen sowie für Buchungen steht Ihnen unser Verkaufsteam zur Verfügung.