
Lukas Strecker
Communication Manager
Pressemitteilungen
Elisabeth Hornung ist verzweifelt, da eine bisher unbekannte Halbschwester Ansprüche auf das Vermögen ihres verstorbenen Vaters anmeldet. Es geht um ein Wiener Zinshaus. Frau Hornung hofft auf die Expertise von Rechtsanwalt DDr. Hubert Niedermayr.
Wien, 26. Jänner 2026. Die Wienerin Elisabeth Hornung war mehr als überrascht, als nach dem Tod ihres Vaters eine ihr bisher unbekannte Halbschwester Ansprüche auf sein Vermögen, die Hälfte eines Zinshauses, anmeldet. Seine Tochter aus erster Ehe hatte keinerlei Kontakt zum Vater. „Ich bin wirklich enttäuscht, weil ich sie ja nicht mal kenne. Die Eltern haben es nicht für sie aufgebaut, dass sie sich ins gemachte Nest setzt, sondern eben für mich, also für meine Familie eben“, sagt Frau Hornung. Die Frage, die Elisabeth Rechtsanwalt Hubert Niedermayr stellt, ist, ob sie um ihr Erbe und ihr Zuhause fürchten muss. Haben Kinder, die nie Kontakt zum Elternteil hatten und auch im Testament enterbt wurden, trotzdem Anspruch auf das Erbe? Die rund 300.000 Euro, die die Halbschwester einklagt, hat Elisabeth nicht. Eine wichtige Rolle in dem Fall spielt die Frage, von wem der Kontaktabbruch ausgegangen ist und ob die Halbschwester den Vater in der Not im Stich gelassen hat. Und dann tauchen auch noch massive Vorwürfe von Gewalt und Alkoholmissbrauch auf. Bei den Verhandlungen im Justizpalast in Wien liegen die Nerven blank.
Der Kärntner Erbstreit-Fall „Witwer gegen Schwägerin“ geht weiter. Schon vor dem Tod der an ALS erkrankten Gabi eskaliert die Situation. Gabis Familie wirft Christian vor sie betrogen zu haben. Ein Detektivbericht und verhängnisvolle Selfies sollen das beweisen. Es kommt zu einer Konfrontation, die auf Video aufgezeichnet wird, in der die Familie Christian zu Rede stellt. Er fürchtet in eine Falle getappt zu sein und flüchtet. „Ich weiß mit reinem Gewissen, dass ich meine Frau nie im Stich gelassen hätte und sie auch nicht betrogen habe, wie es auch immer ausschaut“, sagt Christian. Hubert Niedermayr berät ihn juristisch. Eine Enterbung unter Ehepartnern sei nur in wenigen Fällen zulässig. Er regt eine Einigung der zerstrittenen Familienmitglieder an, doch die Fronten sind verhärtet. Es geht vor Gericht.
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