Allgemeine Geschäftsbedingungen

Permalink to Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ProSiebenSat.1 PULS 4 - Gruppe

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ProSiebenSat.1 PULS 4 - Gruppe

(Fassung 05.02.2020) English Version

§ 1 Vertragsgegenstand - Auftragserteilung

(1) Die ProSiebenSat.1 PULS 4 GmbH - nachfolgend kurz „ProSiebenSat.1 PULS 4“ - genannt vermarktet exklusiv im eigenen Namen und auf Rechnung des jeweiligen Fernsehsenders die österreichischen Werbeblöcke von ProSieben Austria, ProSieben MAXX Austria, Sat.1 Österreich, Sat.1 GOLD Österreich, kabel eins austria, kabel eins Doku austria, sixx Austria sowie PULS 4, PULS 24, ATV, ATV II und Café Puls - nachfolgend kurz „Sender“ - genannt.

(2) Diese Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche zwischen ProSiebenSat.1 PULS 4 und Werbungtreibenden oder Agenturen (beide auch „Auftraggeber“ genannt) über die Ausstrahlung von Werbefilmen (Werbespots) in den österreichischen Werbeblöcken der Sender abgeschlossenen Verträge, soweit insofern in letzteren keine abweichenden Regelungen getroffen wurden. Sofern Werbeagenturen/Mediaagenturen als Auftraggeber auftreten, kommt der Vertrag ausschließlich mit der Agentur zustande; diese ist alleiniger Vertragspartner der ProSiebenSat.1 PULS 4 und haftet daher für die Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Vertrag. Aufträge von Agenturen werden nur für namentlich genau bezeichnete Werbungtreibende angenommen, wobei der Inhalt des Werbespots genau zu bezeichnen ist.

(3) Für den Fall, dass die Agentur Vertragspartnerin ist, tritt sie mit Zustandekommen des Vertrages die Zahlungsansprüche gegen ihren Kunden aus dem der Forderung zugrunde liegenden Werbevertrag an ProSiebenSat.1 PULS 4 ab. ProSiebenSat.1 PULS 4 nimmt diese Abtretung hiermit an [Sicherungsabtretung]. Sie ist berechtigt, diese dem Kunden der Agentur gegenüber offen zu legen, wenn die Forderung nicht innerhalb eines Monats nach Fälligkeit beglichen ist.

(4) Von den Bestimmungen dieser AGB abweichenden Regelungen in den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Auftraggeber unterwerfen sich diesen AGB, selbst wenn ihre eigenen AGB ausschließliche Geltung beanspruchen sollten. Die ProSiebenSat.1 PULS 4 ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern. Änderungen dieser AGB werden auf der Website „www.prosiebensat1puls4.com“ veröffentlicht und werden zwei Wochen nach ihrer erstmaligen Abrufbarkeit wirksam.

(5) Soweit in diesen AGB auf Programmstrukturen/-schemata, Preisgruppen und Preislisten der Sender Bezug genommen wird, gelten diese in der jeweils aktuellen Fassung als integrierter Bestandteil dieser AGB. Mit Abschluss des Vertrages bestätigt der Auftraggeber, diese Unterlagen vor Vertragsabschluss übergeben, erhalten und seinem Auftrag zugrunde gelegt zu haben.

(6) Das Zustandekommen eines Vertrages setzt die schriftliche Erteilung eines Sendeauftrages durch den Auftraggeber voraus. Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung (Telefax, E-Mail) durch ProSiebenSat.1 PULS 4 oder durch Ausstrahlung der Werbesendung in den Sendern zustande, je nachdem, was zeitlich früher erfolgt. Es gilt ausschließlich der in der Auftragsbestätigung von ProSiebenSat.1 PULS 4 wiedergegebene Vertragsinhalt, sofern nicht der Auftraggeber innerhalb von 24 Stunden nach Zugang der Auftragsbestätigung dieser schriftlich widerspricht. Mündliche oder telefonische Auftragsbestätigungen können eine schriftliche Bestätigung nicht wirksam ersetzen.

(7) Bei den von ProSiebenSat.1 PULS 4 vermarkteten Sendern können Werbespots in jeder von dem Auftraggeber gewünschten Länge gebucht werden. Sämtliche Angebote der ProSiebenSat.1 PULS 4 stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der angebotenen Werbezeiten. Der Preis für die Ausstrahlung richtet sich nach der Preisliste und steigt linear auf Sekundenbasis.

(8) Sofern besondere Werbeformen (Special Ads) Gegenstand des Vertrages sind, werden der Auftragsbestätigung besondere Bestimmungen angeschlossen, die dann ebenfalls Vertragsbestandteil werden.

§ 2 Auftragsabwicklung

(1) Gebuchte Werbespots werden von ProSiebenSat.1 PULS 4 nach Möglichkeit aufgrund der Platzierungswünsche des Auftraggebers gesendet. Ein Anspruch auf eine Platzierung des Werbespots in einem bestimmten Werbeblock oder auf eine bestimmte Position des Werbespots innerhalb eines Werbeblocks besteht nicht. ProSiebenSat.1 PULS 4 übernimmt keine Gewähr dafür, dass neben den in dem Programmschema ausgewiesenen Werbeblöcken keine weiteren Werbeblöcke angeboten und ausgestrahlt werden.

(2) Konkurrenzausschluss kann generell nicht, auch nicht innerhalb einer Werbeinsel (eines Werbeblocks), vereinbart werden.

(3) Reservierungen von Werbezeiten sind grundsätzlich möglich. Sie verlieren jedoch ihre Gültigkeit, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von sieben Werktagen einen schriftlichen Auftrag über die von ihm in den reservierten Ausstrahlungszeitpunkten gewünschten Werbespots der ProSiebenSat.1 PULS 4 Gruppe erteilt.

(4) Der Auftraggeber ist berechtigt, vereinbarte Werbeschaltungen umzubuchen. Dies gilt sowohl für die Änderung der gebuchten Preisgruppe, Spotlänge, wie auch den gewünschten Ausstrahlungszeitpunkt. Voraussetzung ist, dass er den Umbuchungswunsch spätestens 14 Werktage vor dem vereinbarten Ausstrahlungstermin schriftlich ProSiebenSat.1 PULS 4 mitteilt und dass das vereinbarte Buchungsvolumen unverändert bleibt. Die Umbuchung wird nur dann wirksam, wenn die gewünschten neuen Ausstrahlungstermine und Werbespots von ProSiebenSat.1 PULS 4 nach Maßgabe der freien Kapazitäten schriftlich bestätigt werden.

(5) ProSiebenSat.1 PULS 4 ist nicht verpflichtet, einen Werbespot vor Annahme des Auftrages anzusehen und vor seiner Bestätigung auf seine Zulässigkeit zu prüfen. ProSiebenSat.1 PULS 4 behält sich daher vor, auch erteilte und bestätigte Sendeaufträge aus rechtlichen, sittlichen oder das Ansehen von ProSiebenSat.1 PULS 4 oder der von ihr vermarkteten Sender beeinträchtigenden Gründen abzulehnen. Eine Ablehnung erfolgt jedenfalls dann, wenn der Werbespot gegen zwingende Rechtsvorschriften verstößt. Die Ablehnung eines Werbespots ist dem Auftraggeber durch ProSiebenSat.1 PULS 4 unverzüglich mitzuteilen. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, unverzüglich einen neuen oder abgeänderten Werbespot zur Ausstrahlung zur Verfügung zu stellen, auf den der von ProSiebenSat.1 PULS 4 geltend gemachte Ablehnungsgrund nicht zutrifft. Sollte dieser Ersatz-Werbespot für die Einhaltung des vereinbarten Ausstrahlungszeitpunktes verspätet zur Verfügung gestellt werden, ist der Auftraggeber dennoch verpflichtet, das vereinbarte Entgelt zu bezahlen.

Erfolgt die Ablehnung aus Rücksicht auf das Ansehen von ProSiebenSat.1 PULS 4 und/oder des von ihr vermarkteten Senders oder erfolgt die Ablehnung aus in der Person des Auftraggebers oder des Werbekunden gelegenen Gründen, die ein Abgehen vom Vertrag durch ProSiebenSat.1 PULS 4 rechtfertigen, entfällt die Verpflichtung zur Bezahlung des vereinbarten Entgelts. Darüber hinausgehende (Schadensersatz-) Ansprüche des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Die ProSiebenSat.1 PULS 4 behält sich vor, Werbemaßnahmen, die vom Österreichischen Werberat beanstandet wurden, nicht auszustrahlen (einschließlich des sofortigen Stopps einer bereits laufenden Werbekampagne). Sie kann aus diesem Grund sowohl die Annahme eines Werbeauftrages ablehnen als auch von rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen zurücktreten.

Im Übrigen behält sich ProSiebenSat.1 PULS 4 vor, Mehrfachbelegungen sowie aufeinander Bezug nehmende Werbespots innerhalb eines Werbeblocks oder innerhalb mehrerer Werbeblöcke abzulehnen.

§ 3 Sendematerial

(1) Sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Abwicklung vereinbart wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, ProSiebenSat.1 PULS 4 das für die Ausstrahlung notwendige Material (Motivpläne und Sendekopien) mindestens 14 Werktage vor dem vereinbarten Sendetermin zur Verfügung zu stellen. Die Qualität der Sendekopie in technischer und inhaltlicher Hinsicht liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Die Sendekopien müssen über den ProSiebenSat.1 PULS 4  Uploader unter „https://uploader.sevenonemedia.de/upsom/de/ hochgeladen werden. ProSiebenSat.1 PULS 4 strahlt ausschließlich SD+HD Werbespots mit folgenden technischen Spezifikationen („http://www.prosiebensat1puls4.com/content/bereich/wichtige_punkte/motivuploader.html“) aus. Tonnormumpegelungen seitens ProSiebenSat.1 PULS 4  sind nicht möglich.

(2) Die Sendekopien sind zu übersenden an:
ProSiebenSat.1 PULS 4 GmbH, Media Quarter Marx 3.3, Maria Jacobi Gasse 1
A-1030 Wien. Die Übermittlung der Sendeunterlagen und des Sendematerials erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

(3) Gleichzeitig hat der Auftraggeber ProSiebenSat.1 PULS 4 alle für die Abrechnung mit der AKM oder anderen Verwertungsgesellschaften notwendigen Angaben, insbesondere den Produzenten, Komponisten, Verlag, Titel und Länge der Werbemusik, mitzuteilen.

(4) Werden Sendeunterlagen oder das Sendematerial verspätet geliefert oder nachträglich abgeändert, kann ProSiebenSat.1 PULS 4 eine ordnungsgemäße Ausstrahlung nicht gewährleisten. Werden Werbespots nicht oder falsch ausgestrahlt, weil das Sendematerial nicht rechtzeitig, unrichtig, ungenügend oder mangelhaft gekennzeichnet geliefert wurde, kann ProSiebenSat.1 PULS 4 dem Auftraggeber sowohl das für die vereinbarte Sendezeit geschuldete Entgelt als auch ProSiebenSat.1 PULS 4 und/oder dem Sender daraus entstandene Zusatzkosten in Rechnung stellen.

§ 4 Sendetermin

Zusagen von ProSiebenSat.1 PULS 4 für die Ausstrahlung von Werbespots zu bestimmten Zeiten erfolgen stets unter dem Vorbehalt kurzfristiger Programmänderungen. Können Ausstrahlungstermine aus diesem Grund oder wegen höherer Gewalt oder sonst weder von ProSiebenSat.1 PULS 4 noch von einem Sender zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden, kann die Ausstrahlung des Werbespots zu anderen Bedingungen (anderen Zeitpunkten etc.) erfolgen, wenn der Auftraggeber zustimmt.
Die Zustimmung gilt immer als erteilt, wenn es sich bloß um geringfügige zeitliche Verschiebungen handelt. Das sind Verschiebungen um weniger als 15 Minuten vor oder nach dem ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass sich das redaktionelle Umfeld und die gebuchte Preisgruppe wesentlich zum Nachteil des Werbekunden ändern.

§ 5 Fernsehnutzungs- und Verwertungsrechte, MedKF-TG,

Medien-, wettbewerbs- und urheberrechtliche Verantwortung des Auftraggebers sowie Kennzeichnungspflichten nach dem MedKF-TG

(1) Der Auftraggeber überträgt an ProSiebenSat.1 PULS 4 das Fernsehnutzungsrecht (Senderecht) für den an ProSiebenSat.1 PULS 4 zur Ausstrahlung übergebenen Werbespot, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Umfang. Davon ist insbesondere das Recht erfasst, das Fernseh- und Nutzungsrecht auf den/die Sender und an zur Sendeabwicklung beauftragte Dritte weiter zu übertragen.

(2) Der Auftraggeber sichert zu und steht dafür ein, dass er über sämtliche für die fernsehmäßige Nutzung des Werbespots erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte verfügt und sie auf ProSiebenSat.1 PULS 4 übertragen kann. Darüber hinaus haftet der Auftraggeber dafür, dass der Werbespot nicht gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen und allenfalls vorhandene selbstbindende Richtlinien und Grundsätze der Werbewirtschaft verstößt. Für den Fall, dass ProSiebenSat.1 PULS 4 und/oder der Sender aufgrund vom Auftraggeber zu vertretenden Rechtsverstößen in Anspruch genommen werden, hält der Auftraggeber ProSiebenSat.1 PULS 4 und/oder den Sender bei erstmaliger Aufforderung schadlos.

(3) Sofern der Auftraggeber § 3a Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) bzw. den dazu ergangenen Richtlinien unterliegt, wird ProSiebenSat.1 PULS 4 und/oder der Sender eine Kennzeichnung des in Auftrag gegebenen Werbespots mit den Worten „entgeltliche Einschaltung des/der“ oder „Eine entgeltliche Information des/der“ oder „bezahlte Anzeige des/der“ unter Beifügung der Bezeichnung des Organs des betreffenden Rechtsträgers oder eines dieses eindeutig identifizierbaren Logos ausstrahlen. Der Auftraggeber hat eine solche Kennzeichnung nach den genannten Vorgaben in den Werbespot zu integrieren bzw. wird ProSiebenSat.1 PULS 4 und/oder der Sender diese Kennzeichnung - auf Wunsch des Auftraggebers - vornehmen. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für die gesetzmäßige Erfüllung der Bekanntgabepflichten und inhaltlichen Anforderungen des MedKF-TG und hat ProSiebenSat.1 PULS 4 und/oder den Sender von sämtlichen Ansprüchen, die im Zusammenhang mit der Ausstrahlung des betreffenden Werbespots gegenüber ProSiebenSat.1 PULS 4 und/oder dem Sender geltend gemacht werden könnten, schadlos zu halten.

§ 6 Gewährleistung/Haftung

(1) Wird ein Werbespot aus Gründen, die ProSiebenSat.1 PULS 4 und/oder die Sender zu vertreten haben, nicht oder falsch ausgestrahlt, stellt ProSiebenSat.1 PULS 4 die auftragsgemäße Durchführung des Auftrages nach dem Ermessen von ProSiebenSat.1 PULS 4 unterliegender Wahl durch unverzügliche Ersatzschaltung an einem dem vereinbarten Sendetermin bestmöglich entsprechenden Programmplatz sicher. Darüber hinausgehende (Gewährleistungs-) Ansprüche, insbesondere auf Auflösung des Vertragsverhältnisses (Wandlung) oder Preisminderung stehen dem Auftraggeber nicht zu.

(2) ProSiebenSat.1 PULS 4 haftet für etwaige Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung von ProSiebenSat.1 PULS 4 ist auf solche typischen Schäden und einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, die für ProSiebenSat.1 PULS 4 zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren. Die Parteien sind sich darüber einig, dass ein solcher typischerweise vorhersehbarer Schaden in keinem Fall EUR 10.000,- übersteigt.

(3) Darüber hinaus ist die Haftung beschränkt auf den Betrag des Auftragsvolumens der ausgefallenen oder nicht vertragskonform erfolgten Ausstrahlung des/der von dem Auftraggeber gebuchten Werbespots. Die Haftung für einen darüber hinausgehenden Schaden ist ebenso ausgeschlossen wie der Ersatz von mittelbaren Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenem Gewinn.

(4) Verstoßt ein Werbespot des Auftraggebers gegen gesetzliche Bestimmungen bzw. gegen eine gerichtliche oder behördlicher Anordnung, hat der Auftraggeber die ProSiebenSat.1 PULS 4 bezüglich aller Ansprüchen Dritter, Kosten, Aufwendungen, Auslagen, Strafen, vermögenswerter Nachteile etc., die aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Werbespot gegenüber der ProSiebenSat.1 PULS 4 geltend gemacht werden, seien sie zivil-, verwaltungs- oder strafrechtlicher Natur, schadlos zu stellen.

§ 7 Rücktrittsrechte

(1) ProSiebenSat.1 PULS 4 kann von bereits verbindlich bestätigten Aufträgen zurücktreten, wenn für ProSiebenSat.1 PULS 4 und den/die Sender nicht vorhersehbare und nicht zu vertretende Änderungen des Programms erfolgen, insbesondere der Sender nicht mehr über eine Sendelizenz verfügt oder ein oder mehrere vermarktete Sender nicht mehr über alle Empfangsplattformen in Österreich empfangbar sind.

(2) Von ProSiebenSat.1 PULS 4 bestätigte Sendeaufträge sind grundsätzlich verbindlich. Der Auftraggeber kann bis vier Wochen vor dem geplanten Ausstrahlungstermin schriftlich bei ProSiebenSat.1 PULS 4 ersuchen, dass der bestätigte Auftrag storniert wird. ProSiebenSat.1 PULS 4 kann hierüber nach eigenem Ermessen entscheiden. Ein Auftrag gilt nur dann als storniert, wenn ProSiebenSat.1 PULS 4 die Stornierung schriftlich akzeptiert. Ein Anspruch hierauf steht dem Auftraggeber nicht zu. Für den Fall, dass ProSiebenSat.1 PULS 4 eine Stornierung akzeptiert, entfällt der Entgeltanspruch. Sollte ein Auftraggeber den Auftrag ab vier Wochen bis 5 Werktage vor dem geplanten Ausstrahlungstermin stornieren wollen, hat er – für den Fall, dass ProSiebenSat.1 PULS 4 die Stornierung akzeptiert – an ProSiebenSat.1 PULS 4 10 Prozent des gebuchten Bruttovolumens (ohne Abzug von Rabatten und Agentur-Provision = Auftragsbrutto), zzgl. Umsatzsteuer, zu bezahlen. Innerhalb der letzten 5 Werktage vor dem geplanten Ausstrahlungstermin ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Sendeaufträge mit einer Länge von zwei Minuten und mehr (Long-Spots) können nicht storniert werden.

(3) ProSiebenSat.1 PULS 4 ist überdies berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen; ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn
- der Vertragspartner insolvent wird oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;
- der Vertragspartner seine Geschäftstätigkeit einstellt oder das Unternehmen liquidiert wird;
- die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung aufgrund einer einstweiligen Verfügung untersagt wird oder eine Abmahnung erfolgt ist.

§ 8 Preisänderungen

Die bei der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Preise werden aufgrund der jeweils geltenden Preisliste kalkuliert. ProSiebenSat.1 PULS 4 ist berechtigt, diese Preise jederzeit anzupassen. Für erteilte Sendeaufträge werden Preisänderungen wirksam, wenn ProSiebenSat.1 PULS 4 sie dem Auftraggeber mitteilt. In diesem Fall kann der Kunde von dem erteilten Sendeauftrag zurücktreten, wenn er innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Mitteilung ProSiebenSat.1 PULS 4 hierüber schriftlich informiert. Andernfalls erfolgt die Ausstrahlung auf Grundlage der neuen Preise.

§ 9 Rabatte/Agenturprovision

(1) Gemäß den Preisunterlagen des Senders werden - sofern nicht für die einzelnen Werbungtreibenden besondere Konditionen vereinbart worden sind - auf die Listenpreise Nachlässe in Form von Bar-Rabatten gewährt, wenn der Buchungsetat (Jahresetat) eines Auftraggebers die in der jeweiligen Rabattstaffel genannten Summen überschreitet. Der Rabatt wird auf Basis des zum Berechnungszeitpunkt eingebuchten Jahresetats, das Buchungsvolumen im Auftragsjahr (= Kalenderjahr) berechnet. Die endgültige Abrechnung erfolgt spätestens bei Beendigung des Vertragsjahres rückwirkend, entsprechend der tatsächlich gebuchten Werbesendezeit.

(2) Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung bei Vertragsabschluss. Wenn für konzernangehörige Unternehmen (maßgebend Konzernstatus am 01. Jänner des laufenden Kalenderjahres) die gemeinsame Rabattierung beansprucht wird, ist die schriftliche Bestätigung einer Konzernbeteiligung von mindestens 50 Prozent erforderlich.

(3) Werbeagenturen oder Werbemittler erhalten eine Agenturvergütung von 15 Prozent der Rechnungssumme (netto, nach Abzug von Rabatten) zuzüglich Umsatzsteuer. Voraussetzung ist, dass die Rechnung an ProSiebenSat.1 PULS 4 bezahlt worden ist.

(4) Sofern der Vertragspartner eine Agentur ist, sichert diese zu – sofern sie dazu verpflichtet ist -, alle empfangenen geldwerten Vorteile (Rabatte, Provisionen, etc.) den jeweiligen Werbungtreibenden gegenüber offenlegen und gegebenenfalls an diese weiterzureichen. Weiters sichert sie zu, wenn und soweit sie dazu verpflichtet ist, die mit ihr zusammenarbeitenden Werbungtreibenden darüber in Kenntnis zu setzen, dass neben der Werbezeitenvermittlung an die Werbungtreibenden gegebenenfalls weitere Leistungsbeziehungen zwischen ProSiebenSat.1 PULS 4 und der Agentur bestehen können und im Rahmen dieser Leistungsbeziehungen von ProSiebenSat.1 PULS 4 Vergütungen an die Agentur für erbrachte Leistungen gezahlt werden können. Die Agentur verpflichtet sich außerdem, an sie bezahlte Vergütungen an den Werbungtreibenden weiter zu geben, sofern sie dazu gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist.

Im Übrigen wird der Vertragspartner Dritten gegenüber über alle von der ProSiebenSat.1 PULS 4  erhaltenen Leistungen Stillschweigen bewahren. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit der ProSiebenSat.1 PULS 4.

§ 10 Zahlungsbedingungen

(1) ProSiebenSat.1 PULS 4 stellt dem Auftraggeber jeweils am Beginn eines jeden Folgemonats das Entgelt für die in dem vorausgegangenen Monat ausgestrahlten Werbezeiten in Rechnung. Der Rechnungsbetrag errechnet sich aus der Gesamtausstrahlungsdauer der Werbespots im Rechnungszeitraum in Verbindung mit den aus der jeweils gültigen Preisliste ermittelten Sekundenpreisen. Die dort genannten Preise verstehen sich jeweils in Euro exklusive 20 Prozent Umsatzsteuer und 5 Prozent Werbeabgabe sowie allfälliger Abgaben nach dem Glücksspielgesetz. Die Rechnungen sind ohne Abzüge innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt ausschließlich durch Überweisung auf das von ProSiebenSat.1 PULS 4 bekanntgegebene Konto. Eine abweichende Zahlungsart bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Bei Neuaufnahme einer Geschäftsverbindung behält sich ProSiebenSat.1 PULS 4 vor, Vorauszahlungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn sachliche Gründe wie insbesondere eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Auftraggebers eine Vorauszahlung gerechtfertigt erscheinen lassen. ProSiebenSat.1 PULS 4 ist berechtigt, einlangende Zahlungen unabhängig von ihrer Widmung zunächst auf durch Zahlungsverzug verursachte Zinsen und Kosten und sodann auf die jeweils älteste Schuld anzurechnen.

(2) Bei Zahlungsverzug ist ProSiebenSat.1 PULS 4 berechtigt, die weitere Ausstrahlung zu unterlassen. Der Entgeltanspruch bleibt dessen ungeachtet auch für die nicht ausgestrahlten Werbespots bestehen. ProSiebenSat.1 PULS 4 ist berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 1,25 Prozent pro Monat zu verlangen.

(3) Der Auftraggeber ist nur dann berechtigt, eigene Gegenforderungen gegen die Forderungen von ProSiebenSat.1 PULS 4 aufzurechnen, wenn diese Gegenforderungen schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden sind.

(4) Abgaben und Steuern - Der Auftraggeber verpflichtet sich, für sämtliche mit dem Abschluss und der Durchführung des Werbeauftrages anfallenden Steuern und Abgaben, die er im Weg der Selbstberechnung abzuführen hat ("Selbstbemessungsabgaben"), einen geeigneten Nachweis über die Abfuhr der Selbstbemessungsabgabe bereitzuhalten und der ProSiebenSat.1 PULS 4 auf Verlangen vorzulegen. Sollte der Auftraggeber im Wege der Selbstberechnung die Steuern und Abgaben abzuführen haben, wird er bei Haftung der ProSiebenSat.1 PULS 4 für diese Selbstbemessungsabgaben die ProSiebenSat.1 PULS 4 diesbezüglich schadlos halten.

§ 11 Sonderbestimmungen für Online- Werbung

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten sinngemäß auch für die Vermarktung von Werbung im Internet im Auftrag der Betreiber oder Produzenten von Internetangeboten (nachfolgend „Internet-Anbieter“ genannt) und mithin für alle Vertragsverhältnisse zwischen ProSiebenSat.1 PULS 4 und den werbungtreibenden Vertragspartnern oder Agenturen (Auftraggeber) über die Schaltung von Online-Werbungen (nachfolgend „Internet-Werbung“ genannt) auf den Webseiten und Internetapplikationen der ProSiebenSat.1 PULS 4 und der jeweiligen Internet-Anbieter. Sie gelten daher mit der Maßgabe, dass immer dort, wo in den Bestimmungen der § 1-11 konkret auf „Werbezeiten“ und „Werbespots“ im Fernsehen Bezug genommen wird, sinngemäß die entsprechenden Begriffe für die Abwicklung von Online-Werbung wie „Internet-Seiten“ erfasst sind.

(2) Soweit in diesen AGB auf Produktbeschreibungen, Mediadaten, Websites und Preislisten Bezug genommen wird, sind diese Bestandteil der AGB. Der Auftraggeber bestätigt, diese Unterlagen, die im Internet auf der Website „www.prosiebensat1puls4.at“ abrufbar sind, vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen oder sich im Internet darüber informiert zu haben.

(3) Die Bestimmungen über mögliche Umbuchung (§ 2 Abs 4) gelten mit der Maßgabe, dass sich die Fristen wie folgt verkürzen: für Standardwerbeformen beträgt die Frist 3 Werktage und für Sonderwerbeformen mindestens 5 Werktage.

(4) § 7 (Rücktrittsrechte) gilt mit der Maßgabe, dass der Rücktritt des Auftraggebers von einem Auftrag, der Sonderwerbeformen wie z.B. das Online-Sponsoring oder Microsites zum Gegenstand hat, in jedem Fall ausgeschlossen ist. Bei Stornierungen bis eine Woche vor der Schaltung sind 80 % des Entgelts zu bezahlen; danach 100 %.

(5) Die Rechnungslegung erfolgt gesondert am Ende des Schaltungs- bzw. Kampagnenmonates. Der Rechnungsbetrag errechnet sich aus der von ProSiebenSat.1 PULS 4 ermittelten Werbeschaltungen der Internet-Werbung im Rechnungszeitraum in Verbindung mit den aus der jeweils gültigen Preisliste des Online-Angebotes ermittelten Preisen. Bei Zahlungsverzug und in allen Fällen einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers/werbungtreibenden Kunden und Neukunden ist ProSiebenSat.1 PULS 4 berechtigt, Vorauskassa zu verlangen.

(6) § 2 Abs 1 der AGB gilt mit Maßgabe, dass gebuchte Internet-Werbung von ProSiebenSat.1 PULS 4 innerhalb der vereinbarten Website geschaltet wird. Die Websites und Bereiche des jeweiligen Internet-Anbieters ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung durch ProSiebenSat.1 PULS 4 jeweils gültigen Produktbeschreibungen. Sollte die im Rahmen der Auftragsbestätigung prognostizierte Zahl der Kontakte (Ad-Impressions) nicht erreicht werden (Unterlieferung), ist ProSiebenSat.1 PULS 4 berechtigt, im Anschluss an den vereinbarten Kampagnenzeitraum die fehlenden Kontakte im Rahmen des von ProSiebenSat.1 PULS 4 vermarkteten Netzwerks zu erfüllen. ProSiebenSat.1 PULS 4 wird danach trachten, mit dem Auftraggeber Rücksprache zu halten, um den optimalen Einsatz abzustimmen.

(7) § 3 Abs 1 gilt mit der Maßgabe, dass das für die Schaltung von Internet-Werbung notwendige Material entweder auf einem geeigneten Datenträger an ProSiebenSat.1 PULS 4 oder elektronisch an werbemittel@sevenonemedia.at kostenfrei zu übermitteln ist.

(8) § 4 gilt mit der Maßgabe, dass unter erheblichen Verschiebungen sowohl die Schaltung außerhalb des vereinbarten Zeitraumes zu verstehen ist, wie auch die Schaltung in einer anderen Website.

(9) Die Schaltung erfolgt in der jeweils bei dem Internet-Anbieter üblichen Wiedergabequalität und in Abhängigkeit von dem technischen Standard des jeweiligen technischen Equipments des Internet-Benutzers.

(10) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die geschaltete Internet-Werbung unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Fehler innerhalb der ersten Schaltungswoche zu reklamieren. Nach Ablauf dieser Frist gilt ein etwaiger Fehler als genehmigt. Verlangt der Auftraggeber eine Änderung der Internet-Werbung nach Ablauf der vorgenannten Frist, ist er verpflichtet, durch die Änderung verursachte Kosten zu tragen. Ist der Fehler bereits im ursprünglichen Material des Auftraggebers enthalten gewesen, trägt der Auftraggeber die Kosten für sämtliche notwendigen Änderungen.

(11) Sollte der Vertragspartner durch Verwendung spezieller Techniken, wie z.B. dem Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Werbemitteln auf den Onlineangeboten von ProSiebenSat.1 PULS 4 gewinnen oder sammeln, sichert der Vertragspartner zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die Vorgaben der DSGVO und des DSG einhalten werden.
Sofern beim Vertragspartner anonyme Daten aus dem Zugriff auf die von ihm für Onlineangebote von ProSiebenSat.1 PULS 4 ausgelieferten Werbemittel anfallen, darf der Vertragspartner diese Daten nur im Rahmen der jeweiligen Kampagne auswerten. Diese Auswertung darf nur die anonymen Daten umfassen, die durch Werbeschaltungen auf den Onlineangeboten von ProSiebenSat.1 PULS 4 generiert worden sind.
Darüber hinaus ist dem Vertragspartner eine weitere Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe sämtlicher Daten aus dem Zugriff auf die von ihm für Onlineangebote von ProSiebenSat.1 PULS 4 ausgelieferten Werbemittel untersagt. Insbesondere darf der Vertragspartner die Daten aus Werbeschaltungen auf den Onlineangeboten von ProSiebenSat.1 PULS 4 nicht für eigene Zwecke speichern, auswerten, anderweitig nutzen und/oder an Dritte weitergeben. Dieses Verbot erfasst auch die Erstellung von Profilen aus dem Nutzungsverhalten der User auf dem Onlineangebot von ProSiebenSat.1 PULS 4 und deren weitere Nutzung.
Setzt der Vertragspartner für die Schaltung von Werbemitteln auf den Onlineangeboten von ProSiebenSat.1 PULS 4 Systeme eines Dritten ein, wird er sicherstellen, dass auch der Systembetreiber diese Vereinbarung einhält.

(12) Sofern der Auftraggeber § 3a Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) bzw. den dazu ergangenen Richtlinien unterliegt gilt die Bestimmung des § 5 Abs 3 dieser AGB sinngemäß auch für Veröffentlichungen von Werbeschaltungen in Abrufdiensten bzw. einer Website.

§ 12 Sonderbestimmungen für Teletext-Werbung

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten sinngemäß auch für von ProSiebenSat.1 PULS 4 vermarktete Teletext-Werbeseiten im Teletextprogramm der Betreiber oder Produzenten von Teletextangeboten (nachfolgend „Teletext“ genannt). Sie gelten daher mit der Maßgabe, dass immer dort, wo in den Bestimmungen der § 1-11 konkret auf „Werbezeiten“ und „Werbespots“ im Fernsehen Bezug genommen wird, sinngemäß die entsprechenden Begriffe für die Abwicklung von Teletext-Werbung wie „Teletext-Werbung“ und „Teletext-Seiten“ erfasst sind.

(2) Soweit in diesen AGB auf Produktbeschreibungen und Preislisten von Teletextangeboten Bezug genommen wird, sind diese Bestandteil dieser AGB. Der Auftraggeber bestätigt, diese Unterlagen, die unter „www.prosiebensat1puls4.at“ abrufbar sind vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen oder sich auf der genannten Website informiert zu haben.

(3) § 2 dieser AGB gilt mit der Maßgabe, dass gebuchte TT-Werbung von ProSiebenSat.1 PULS 4 innerhalb der vereinbarten Rubrik und unter einer vereinbarten Seitennummer platziert wird. Die Rubrik und Umfelder für die Teletextangebote ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung durch ProSibenSat.1 PULS 4 jeweils gültigen Programmstrukturen/-schemata. Ein Anspruch auf eine Platzierung der TT-Werbung/TT-Werbezeilen in einer bestimmten Position der TT-Seite besteht nicht.

§ 13 Sonderbestimmungen für Internet Auktionen von Werbezeiten

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten sinngemäß auch für die von ProSiebenSat.1 PULS 4 auf „www.prosiebensat1puls4.at/auktion“ veranstalteten Internet Auktionen von Werbezeiten (nachfolgend „Auktion“ genannt). Sie gelten daher mit der Maßgabe, dass immer dort, wo in den Bestimmungen der § 1-11 konkret auf „Werbezeiten“ und „Werbespots“ im Fernsehen Bezug genommen wird, sinngemäß die entsprechenden Begriffe und Bestimmungen auch für die Abwicklung von Auktionen von freien Werbezeiten erfasst sind. „Auftraggeber“ im Sinne dieser Sonderbestimmung ist der jeweilige Bieter, d.h. ein registrierter Benutzer von „www.prosiebensat1puls4.at“.

(2) ProSiebenSat.1 PULS 4 bietet auf „www.prosiebensat1puls4.at/auktion“ Werbezeiten an (Angebot), die von einem registrierten Benutzer von „www.prosiebensat1puls4.at“ (Bieter) im Wege einer Internet Auktion ersteigert werden können:

a) Dabei bestimmt ProSiebenSat.1 PULS 4 einen Startpreis und eine Frist (Angebotsdauer), binnen derer das Angebot per Gebot angenommen werden kann. Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion (Angebotsdauer) kommt zwischen ProSiebenSat.1 PULS 4 und dem Höchstbietenden ein Vertrag über die angebotene Werbezeit zustande.

b) Jeder Bieter kann bei einer Auktion ein Maximalgebot abgeben. Das Maximalgebot stellt den Höchstbetrag dar, den der Bieter bereit ist, für die angebotene Werbezeit zu bezahlen. Das Maximalgebot bleibt den anderen Bietern verborgen. Bieten weitere Mitglieder auf die angebotene Werbezeit, so wird das aktuelle Gebot automatisch schrittweise erhöht, sodass der Bieter so lange Höchstbietender bleibt, bis sein Maximalgebot von einem anderen Bieter überboten wurde.

c) ProSiebenSat.1 PULS 4 kann für eine Auktion auch einen Mindestpreis festlegen, der vom Startpreis abweicht. In diesem Fall kommt ein Vertragsschluss nicht zustande, wenn das Gebot des Höchstbietenden bei Ablauf der Auktion den Mindestpreis nicht erreicht wird.

d) Angebote können unter bestimmten Voraussetzungen auch mit der Option Sofort-Kaufen (Festpreis) versehen werden. In diesem Fall kommt ein Vertrag über den Erwerb der angebotenen Werbezeit unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit und ohne Durchführung einer Auktion bereits dann zum Sofort-Kaufen-Preis (Festpreis) zustande, wenn ein Bieter diese Option ausübt. Die Option kann von jedem Bieter ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf die angebotene Werbezeit abgegeben wurde oder die Gebote einen von ProSiebenSat.1 PULS 4 festgelegten Mindestpreis noch nicht erreicht haben.

e) Die Abgabe von Geboten mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse ist verboten.

(3) Soweit in diesen AGB auf Produktbeschreibungen Bezug genommen wird, sind diese Bestandteil dieser AGB. Der Auftraggeber bestätigt, diese Unterlagen, die unter „http://www.prosiebensat1puls4.at/agb“ abrufbar sind vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen oder sich auf der genannten Website informiert zu haben.

(4) § 2 dieser AGB gilt mit der Maßgabe, dass die mittels einer Auktion ersteigerte TV Werbung von ProSiebenSat.1 PULS 4 innerhalb der angebotenen Rubrik/Timeslot platziert wird. Die Rubrik/Timeslot ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung (= Zuschlag der Auktion) durch ProSiebenSat.1 PULS 4 jeweils gültigen Programmstrukturen/-schemata. Ein Anspruch auf eine Platzierung der per Auktion erworbenen Werbung in einer bestimmten Position besteht nicht.

(5) ProSiebenSat.1 PULS 4 behält sich vor, soweit sachliche unternehmerische Interessen der ProSiebenSat.1 PULS 4 einem Geschäftsabschluss mit einem Auftraggeber entgegenstehen, den per Auktion zustande gekommenen Vertrag einseitig wieder aufzulösen. Es entstehen dann gegenseitig keine Verpflichtungen für die Parteien, allfällige Zahlungen werden umgehend zurücküberwiesen.

(6) §7 (Rücktrittsrechte) gilt mit der Maßgabe, dass der Rücktritt des Auftraggebers von einem Auftrag, in jedem Fall ausgeschlossen ist.

(7) Die Bestimmungen über mögliche Umbuchung (§ 2 Abs 4) sind nicht anwendbar.

(8) Die Rechnungslegung erfolgt gemäß § 10 (Zahlungsbedingungen) dieser AGB jeweils am Beginn eines jeden Folgemonats für die in dem vorausgegangenen Monat ausgestrahlten Werbezeiten. Die im Angebot von ProSiebenSat.1 PULS 4 sowie in den Geboten der einzelnen Bieter genannten Preise verstehen sich jeweils in Euro exklusive 20% Umsatzsteuer, 5% Werbeabgabe und allfälliger sonstiger Abgaben.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die nach Inhalt und Zweck dem wirtschaftlichen Gehalt der von den Parteien beabsichtigten Bestimmung am nächsten kommen.

(2) Zustellungen an einen Auftraggeber haben an ProSiebenSat.1 PULS 4 zuletzt bekanntgegebene Adresse zu erfolgen und gelten mit Absendung an diese Adresse als zugegangen. Zur Vereinfachung der Kommunikation hat jeder Auftraggeber bei Beginn der Geschäftsbeziehung ProSiebenSat.1 PULS 4 eine aktuelle Email-Adresse bekanntzugeben, wobei sogenannte „Gratis-Accounts“ (wie etwa „hotmail“, „gmx“ oder yahoo“), die bei der Anmeldung nicht die Preisgabe von persönlichen Daten erfordern, nicht akzeptiert werden.

(3) Auf sämtliche Verträge zwischen der ProSiebenSat.1 PULS 4 und den Vertragspartnern ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Die Parteien vereinbaren für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertragsverhältnis, insbesondere über dessen Zustandekommen und/oder Auflösung, ergeben, die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts für Wien, Innere Stadt. Es steht ProSiebenSat.1 PULS 4 frei, ein anderes zuständiges Gericht anzurufen.