Cornelia Doma
Geschäftsleitung Marketing and Communications
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Auch der geänderte Gesetzesentwurf zu DVB-H ermöglicht es dem ORF noch immer kommerzielle Kanäle anzubieten. Die drohende Querfinanzierung aus Gebührengeldern würde zu einer eklatanten Wettbewerbsv...
Auch der geänderte Gesetzesentwurf zu DVB-H ermöglicht es dem ORF noch immer kommerzielle Kanäle anzubieten. Die drohende Querfinanzierung aus Gebührengeldern würde zu einer eklatanten Wettbewerbsverzerrung führen. Corinna Drumm (Sat.1 Österreich) und Markus Breitenecker (ProSieben Austria) lehnen daher kommerzielle DVB-H Kanäle für den ORF ohne jegliche Ausnahme ab. Kritisiert wird auch, dass die Gesetzesnovelle noch immer eine Must Carry Regelung beinhaltet. Auch diese Ungleichbehandlung ist sachlich nicht zu rechtfertigen.
Wien, 31. Mai 2007Auch der geänderte Gesetzesentwurf zur Einführung von DVB-H in Österreich, der gestern, Mittwoch, den Ministerrat passiert hat, schafft aus Sicht der Sender der ProSiebenSat.1 Gruppe in Österreich kein faires Wettbewerbsumfeld. Auch wenn – wie von Corinna Drumm (Geschäftsführung Sat.1 Österreich) und Markus Breitenecker (Geschäftsführung ProSieben Austria) gefordert – im neuen Entwurf kein „frei zugängliches Paket“ mehr vorgesehen ist, so beinhaltet das Gesetz nach wie vor eine Besserstellung des ORF gegenüber privaten Sendern. „Die Weichen für ein wichtiges Medium der Zukunft werden gerade neu gestellt – leider jedoch wieder einmal zu Gunsten des ehemaligen Monopolisten ORF.“, so Breitenecker. „Es handelt sich hierbei um eine offensichtliche Wettbewerbsverzerrung, die wir mit allen Mitteln bekämpfen werden.“, hält Drumm fest.
„Es ist nicht nachvollziehbar, warum der ORF zusätzlich zu seinen beiden Sendern ORF1 und ORF2 auch noch eigene DVB-H Spartenkanäle anbieten darf“, erläutert Corinna Drumm. Dadurch bestehe für den ORF die Möglichkeit, mit gebührenfinanzierten Contents den kommerziellen Bereich quer zu subventionieren. „Der ORF könnte z.B. gebührenfinanzierte Nachrichten im mobilen Fernsehen kommerziell nutzen, ohne dafür ein angemessenes Entgelt bezahlen zu müssen. Privatsendern sind solche Quersubventionierungen gar nicht möglich. Das ist eine eklatante Wettbewerbsverzerrung, für die es keine effektive Beschränkung gibt!“. Drumm und Breitenecker fordern daher eindringlich, dem ORF keine kommerziellen Aktivitäten im mobilen Fernsehen zu erlauben, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und einen wirtschaftlich gesunden DVB-H Markt zu ermöglichen.
Darüber hinaus kritisiert Markus Breitenecker, dass es auch im derzeitigen Gesetzesentwurf noch immer eine Must Carry Regelung gibt: „Es gibt keine sachliche Rechtfertigung, warum einzelne Marktteilnehmer besser gestellt sein sollen als andere. Keinesfalls dürfen private Sender beim Marktzugang schlechtere Bedingungen vorfinden als der ORF.“ Gefordert wird daher eine ausnahmslose Streichung der Must Carry Regelung.
„Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunk müssen in vielen Bereichen umfassend überarbeitet werden – Stichwort: Werbebestimmungen, Regulierungsbehörde usw. Leider wurde nun aber nur ein kleines Teilproblem herausgegriffen und eine ‚Husch-Pfusch-Lösung’ erarbeitet. Diese mag für den ORF zufrieden stellend sein und auch für die Mobilfunkbetreiber. Aus unserer Sicht als Privatsender in Österreich ist das Ergebnis jedoch mehr als enttäuschend.“, betonen Drumm und Breitenecker unisono. „Wir werden diese Ungleichbehandlung nicht hinnehmen. Wenn nötig werden wir auch den Verfassungsgerichtshof und die Europäische Kommission mit dem Thema befassen.“
Rückfragen:
Corinna Drumm, Sat.1 Österreich, Tel. +43 / 1 / 5811211, drumm@sat1.at
Markus Breitenecker, ProSieben Austria, Tel. +43 / 1 / 3687766-0, markus.breitenecker@sevenonemedia.at
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