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Neues Format: „Erbstreit - Der letzte Wille ist erst der Anfang“, 4 Folgen ab 28. August um 20.15 Uhr bei ATV

Der letzte Wille ist erst der Anfang. In kaum einem Verfahren wird härter und emotionaler gestritten, als wenn es ums Erbe geht. Da ist auch Blut nicht dicker als Wasser. So manches Testament oder ...

Der letzte Wille ist erst der Anfang. In kaum einem Verfahren wird härter und emotionaler gestritten, als wenn es ums Erbe geht. Da ist auch Blut nicht dicker als Wasser. So manches Testament oder sein Fehlen hat schon ganze Familien entzweit und jahrelange Fehden ausgelöst. ATV begleitet in der neuen Reportagereihe „Erbstreit“ ab Samstag, den 28. August, vier Folgen lang Anwälte und Notare, lässt Mediatoren und Gutachter zu Wort kommen. Und zeigt nicht nur den bitteren Streit um Erbschaften, sondern greift Erbschaftsangelegenheiten in all seinen Facetten auf.

Wien, 27. August 2021

Ein Team aus Anwälten kümmert sich mit hoher Einsatzbereitschaft um die Probleme ihrer Schützlinge in den Erbstreitigkeiten. In Folge eins sind diese zwei Rechtsanwälte im Einsatz für ihre Mandant:innen:

  • Dr. Hubert Niedermayr ist ein Einzelkämpfer, auch gegen scheinbar übermächtige Gegner. Er hat schon mehrfach die Republik Österreich geklagt und scheut sich nicht davor vermeintlich aussichtslose Fälle zu übernehmen. Sein Motto: Gerechtigkeit darf nicht von Beziehungen, Einkommen oder Status abhängen.
  • Mag. Marcus Marakovics sieht sich in erster Linie als Konfliktlöser. Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht möglich sein, setzt er die Ansprüche seiner Mandanten auch vor Gericht durch. Ein besonderes Anliegen ist ihm, dass sich seine Mandant:innen bestens vertreten fühlen und immer ein offenes Ohr für sie zu haben.


  • Folge 1: „Bruderzwist“ und „Die Stiefmutter“

    Der erste Fall dreht sich um die Familie Rammerstorfer aus dem oberösterreichischen Traunviertel. Die Brüder Karl und Johann verbindet seit Anfang der 1990er-Jahre ein erbitterter Streit, der sich vor allem um einen verfallenen Bauernhof und das dazugehörige 21 Hektar große Grundstück dreht. Der Streitwert wird auf vier Millionen Euro beziffert.

    Der Vierkanthof befindet sich in einem so desolaten Zustand, dass Mutter Aloisia ausziehen musste, Sohn Johann organisierte einen Wohncontainer für die betagte Frau, der sich direkt am Grundstück befand. Schikanen und regelmäßige Gerichtstermine stehen beim Brüderpaar an der Tagesordnung, gegenseitige Aufeinandertreffen am Hof werden jederzeit mit Kameras festgehalten. Rechtsanwalt Hubert Niedermayr steht Karl mit Rat und Tat zur Seite und hat bei den streitfreudigen Brüdern alle Hände voll zu tun.

    Als nach dem Tod der Mutter ein weiteres handgeschriebenes Testament auftaucht, das Karl feinsäuberlich in seinem Safe aufbewahrt hatte, wendet sich das Blatt im jahrzehntelangen Bruderzwist. Ein weiteres skurriles Detail an der Geschichte: Über den Tod der Mutter erfuhr Karl laut eigener Aussage nicht von seinem Bruder, sondern erst, als er das frisch ausgehobene Grab am Friedhof vorfand: „Es ist eigentlich eine Frechheit, er hat ein Riesen-Bauernbegräbnis gemacht, hat die ganzen Nachbarn, alle eingeladen, nur mich als den leiblichen Sohn lädt er nicht ein.“

    Schließlich einigt man sich darauf, dass das Anwesen versteigert werden soll. Doch der Ausrufungspreis sorgt für den nächsten Konflikt. Das nächste Kapitel im Bruderzwist ist vorprogrammiert. Sollte Karl den Zuschlag bei der Versteigerung bekommen, dann sind die Streithähne direkte Nachbarn und das Grundstück umschließt das Haus seines Bruders von zwei Seiten.

    Im zweiten Fall macht eine Stiefmutter den Kindern ihres verstorbenen Mannes das Erbe streitig. Die 18-jährige Cornelia und ihr jüngerer Bruder verloren ihren 47-jährigen Vater nach kurzer und schwerer Krankheit. Wäre nicht all das sowieso schon schlimm genug, muss die junge Frau jetzt vor Gericht aussagen und um ihr Erbe streiten.

    Rechtsanwalt und Erbrechtspezialist Marcus Marakovics vertritt sie vor Gericht und fordert für beide Kinder je 10.000 Euro. Die Verlassenschaft war überschuldet und somit würden die Kinder um ihren Anteil umfallen. Laut einem Testament, das nach dem Tod des Mannes auftaucht, ist die Stiefmutter Alleinerbin und sie will den Kindern kein Geld zukommen lassen, denn sie habe ihren Mann gepflegt und er habe auch noch Schulden bei ihr gehabt.

    Der Bruder des Verstorbenen kämpft für das Erbe seines Neffen und ist sich sicher, was sein Bruder über die ganze Geschichte denken würde: „Er wäre entsetzt gewesen. Wenn er wirklich von da oben zuschaut, dann wäre die rote Linie sowas von überschritten gewesen.“

    Wird den Kindern Glauben geschenkt oder bekommt die Stiefmutter das ganze Erbe? Das sehen die Zuseher:innen in der ersten Folge „Erbstreit“ am 28. August um 20.15 Uhr bei ATV.

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